Rückreise
Sie finden hier eine Sammlung von Informationen und Links rund um die Einreise, Aufenthalt und Rückreise von geflüchteten Personen aus der Ukraine.
Rückreise
Reisen in die Ukraine sind nicht grundsätzlich untersagt. Hält sich eine schutzbedürftige Person allerdings länger als 15 Tage pro Quartal im Heimat- oder Herkunftsstaat auf, kann das SEM den vorübergehenden Schutz in der Schweiz widerrufen. Das SEM sieht vom Widerruf ab, wenn die ausländische Person die (länger als 15 Tage pro Quartal dauernde) Reise aufgrund eines Zwangs oder zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat unternommen hat.
Hat eine schutzbedürftige Person den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ins Ausland verlegt, erlischt der vorübergehende Schutz in der Schweiz. Das SEM prüft dabei jeden Einzelfall individuell. Ab einem Auslandsaufenthalt von zwei Monaten wird eine Verlegung des Lebensmittelpunktes angenommen, die Vermutung kann aber widerlegt werden (zum Beispiel bei zeitlich beschränkten Studienaufenthalten von mehr als zwei Monaten oder beruflich bedingten Auslandseinsätzen).