Kanton Thurgau
Sie finden hier eine Sammlung von Informationen und Links rund um die Einreise, Aufenthalt und Rückreise von geflüchteten Personen aus der Ukraine.
Einreise
Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch. Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S – es gibt keine Kontingentierung! Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Dafür müssen Sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Das müssen Sie aber nicht heute und morgen tun – Sie haben dafür bis zu 90 Tage Zeit. Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt nach der Erteilung des Schutzstatus direkt in den Kantonen, wo sie in Kollektiv- oder Privatunterkünften wohnen.
Nachfolgend erläutern wir das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Unterbringungsangeboten.
Kanton Thurgau
Alle Personen – unabhängig davon, ob sie in BAZ, kantonalen Unterkünften oder Privathaushalten untergebracht sind – gehen nach der Zuweisung in die Obhut des Wohnsitzkantons des Geflüchteten über. Das SEM entschädigt die Kantone mit einer Globalpauschale von rund CHF 1500 pro Geflüchteten und Monat. Diese Pauschale umfasst die Krankenkassenprämie, wofür knapp CHF 400 vorgesehen sind, die Miete (rund CHF 220) und einen Beitrag für die professionelle Betreuung und Begleitung der Geflüchteten (knapp
CHF 280). Der Rest soll den Grundbedarf für Essen, Körperpflege, Kleider, Handy und weitere persönliche Ausgaben des Geflüchteten decken. Die Kantone entscheiden auf Basis ihrer kantonalen Gesetzge-
bung, wie sie die Pauschale einsetzen, um die Existenz der Schutzsuchenden zu gewährleisten.