SEM
Sie finden hier eine Sammlung von Informationen und Links rund um die Einreise, Aufenthalt und Rückreise von geflüchteten Personen aus der Ukraine.
Einreise
Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch. Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S – es gibt keine Kontingentierung! Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Dafür müssen Sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Das müssen Sie aber nicht heute und morgen tun – Sie haben dafür bis zu 90 Tage Zeit. Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt nach der Erteilung des Schutzstatus direkt in den Kantonen, wo sie in Kollektiv- oder Privatunterkünften wohnen.
Nachfolgend erläutern wir das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Unterbringungsangeboten.
Staatsekretariat für Migration SEM
Hier erfolgt die Registrierung ukrainischer Geflüchteter – nach Möglichkeit mit vorgängiger Gesuchseinreichung über das Web-Portal RegisterMe. Wer keine Unterbringungsmöglichkeit hat, wird kurzfristig in einem BAZ untergebracht. In der Regel ist die Aufenthaltsdauer kurz – dann erfolgt die Zuweisung in einen Kanton. Anschliessend tragen der betreffende
Kanton oder je nach Organisationsform die Gemeinden die Verantwortung für die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten. Der Bund kann in seinen Strukturen bis zu gut 9‘000 Unter-
bringungsplätze bereitstellen.
Informationen rund um das Asylverfahren: